Teilnahmebedingungen

 

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an SCC EVENTS Sportveranstaltungen

 

Präambel

 

 

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an allen von der SCC EVENTS GmbH, Olympiapark Berlin, Hanns-Braun-Straße/Adlerplatz, 14053 Berlin (nachfolgende: „SCC EVENTS GmbH“, „wir“ oder „uns“) organisierten und durchgeführten Sportveranstaltungen.

 

Die SCC EVENTS GmbH ist vom Sport-Club Charlottenburg e.V., Waldschulallee 34, 14055 Berlin (AG Charlottenburg VReg.-Nr. 366Nz), der Veranstalter der Sportveranstaltungen ist, mit der Organisation und Durchführung der Sportveranstaltungen beauftragt. Wir sind berechtigt und beauftragt, die Sportveranstaltungen durchzuführen und Verträge mit den Teilnehmenden im eigenen Namen zu schließen. Sämtliche Erklärungen der Teilnehmenden sind an uns zu richten.

 

§ 1               Anwendungsbereich

 

Die Teilnahmebedingungen sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen der SCC EVENTS GmbH und den Teilnehmenden. Die jeweils aktuellen Teilnahmebedingungen sind abrufbar unter https://login.scc-events.com/s/terms-participation.

 

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen, Aufnahmen, Verbandsregeln, Sportgeräte, Zeitmessung

 

2.1 Persönliche Voraussetzung; PAPS-Test

 

Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht, sich erfolgreich und gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen [https://login.scc-events.com/s/terms-conditions] angemeldet hat und keinem Startverbot unterliegt.

 

Die Teilnehmenden müssen höchstpersönlich starten und in der Lage sein, die Strecke aus eigener Kraft zu bewältigen Die Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Anmeldung, die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme zu erfüllen, um die Strecke in der jeweils kommunizierten maximalen Zeit zurückzulegen und im Zweifelsfall ärztlichen Rat eingeholt zu haben. Am Tag der Veranstaltung wird der/die Teilnehmer:in nur dann antreten, wenn er/sie gesund ist und einen ausreichenden Trainingszustand hat und das Rennen sofort bei Anzeichen von Schwäche und/oder Unwohlsein abbrechen.

 

Wir empfehlen den Teilnehmenden dringend, vor der Veranstaltung den von uns angebotenen PAPS-Test (= Persönlicher-, Aktivitäts- und Präventions-Screening-Test) durchzuführen und uns nachzuweisen. Der kostenfreie Test ist abrufbar unter https://www.paps-test.de/.

 

2.2 Chronische Erkrankung

 

Eine Teilnahme mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Sportveranstaltung erfordert, ist nicht zulässig. Wir bieten hier keine Sonderbetreuung an. Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal von Teilnehmenden ist nur nach vorheriger Akkreditierung durch uns zulässig.  

 

2.3 Kosten ärztlicher Behandlung, Versicherung

 

An der Strecke angebotene medizinische Dienstleistungen sind, soweit sie anfallen, von den Teilnehmenden nicht zu vergüten. Ggf. erforderliche Transporte ins Krankenhaus sowie dort erfolgende Weiterbehandlungen sind von dem/der Teilnehmer:in selbst zu tragen. Es obliegt den Teilnehmenden sich selbst ausreichend zu versichern und ggfs. eine gesonderte (Auslands-, bzw. Sport-) Versicherung abzuschließen.

 

2.4 Verbandsregeln

 

Wenn hierauf bei der Anmeldung hingewiesen wird, werden unsere Sportveranstaltungen nach den jeweils gültigen nationalen und/oder internationalen Wettkampfregeln und unter der Aufsicht des zuständigen Verbandes durchgeführt. Weitere Informationen und eine Übersicht über die einschlägigen Wettkampf- und Verbandsregeln sind abrufbar unter https://www.scc-events.com/m/corporate/kontakt/agb/verbandsregeln.html

 

2.5 Sportgeräte, Hilfsmittel

 

Soweit nicht explizit anders geregelt, sind bei unseren Sportveranstaltungen weder Sportgeräte noch sonstige Hilfsmittel zugelassen. Ausnahmen gelten nur für die bei einzelnen Sportveranstaltungen explizit aufgeführten Sport- und Hilfsgeräte.

 

2.6 Organisatorisches, Anweisungen

 

Informationen zur Organisation und ggfs. kurzfristige Änderungen finden sich auf der jeweiligen Website zur Sportveranstaltung. Wir empfehlen den Teilnehmenden, sich hierüber regelmäßig, jedenfalls am Tage der Veranstaltung zu informieren. Den Anweisungen unserer Mitarbeiter:innen, der entsprechend kenntlich gemachten Streckenposten und des Medizinischen Dienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

 

2.7 Zeitmessung

 

Bei Sportveranstaltungen mit Zeitnahme erfolgt die Zeitmessung mittels eines von uns vorgegebenen und – bei Bedarf – zur Verfügung gestellten Zeitmess-Transponders. Weitere Informationen zu dem verwendeten Zeitmess-Transponder werden bei der Anmeldung zu der jeweiligen Sportveranstaltung und auf der entsprechenden Website gegeben. Die Teilnahme an unseren Sportveranstaltungen ohne oder mit einem nicht von uns zugelassenen Zeitmess-Transponder ist nicht zulässig.

 

§ 3 Öffentliche Veranstaltung, Bild- und Tonaufnahmen

 

3.1 Öffentliche Veranstaltungen

 

Den Teilnehmenden ist bewusst, dass es sich bei unseren Sportveranstaltungen um öffentliche Veranstaltungen handelt. Sie können Gegenstand einer medialen Berichterstattung sein sowohl online im Internet und/oder sozialen Medien als auch offline in Funk, TV und Print. Die Teilnehmenden müssen also damit rechnen, dass sie Gegenstand werden können von einer Bild- und Videoberichterstattung. Der Veranstalter wird seine Veranstaltungen ebenfalls in Bild und Ton dokumentieren (siehe § 3.2). 

 

3.2 Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews

 

Die Teilnehmenden können bei den Sportveranstaltungen von uns oder von uns beauftragten Dienstleistern gefilmt, fotografiert und/oder interviewt werden. Die erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews dürfen wir kostenfrei zu Dokumentations- und redaktionellen Zwecken nutzen. Die Teilnehmenden räumen uns das zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte exklusive Recht ein, die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zur Schau zu stellen und zum Abruf anzubieten, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise zu verwenden: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung und Presseveröffentlichungen, u. ä.

 

Die Teilnehmenden verzichten hierbei auf ihre Namensnennung.

 

§ 4 Zuwiderhandlungen, Ausschluss, Startverbot

 

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Teilnahmebedingungen und/oder für den Fall, dass Sie unseren oder den Anweisungen unserer Mitarbeiter:innen, den entsprechend kenntlich gemachten Streckenposten und des Medizinischen Dienstes nicht Folge leisten und die Gefahr besteht, dass der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit und/oder Gesundheit der Teilnehmenden gefährdet werden, können wir, unsere Streckenposten und/oder der Medizinische Dienst, Teilnehmende von der Zeitwertung oder der Sportveranstaltung ausschließen und/oder disqualifizieren.

 

Als sanktionsfähige Zuwiderhandlungen zählen unter anderem:

 

●        Verstoß gegen die jeweils einschlägigen nationalen und internationalen Verbandsregeln, § 2.4 dieser Teilnahmebedingungen;

●        die Weitergabe der persönlich zugeteilten Startnummer;

●        die Erschleichung, bzw. Erwerb und/oder die Veränderung der Startnummer;

●        die Unkenntlichmachung des Werbeaufdrucks auf der Startnummer;

●        grob unsportliches Verhalten;

●        wiederholte, unplausible Durchgangszeiten;

●        Teilnahme mit nicht zugelassenem Zeitmess-Transponder oder ohne Zeitmess-Transponder (§ 2.7);

 

Weiter behalten wir uns vor, ein Startverbot (auch für die Zukunft) auszusprechen. Ein Startverbot können wir, unter anderem bei einem trotz Abmahnung fortgesetzten Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, bei Zahlungsrückstand sowie zum Schutz des Teilnehmenden vor gesundheitlichen Schäden aussprechen. Über ein Startverbot wird der oder die Betroffene von uns schriftlich informiert.

 

§ 5 Anmeldung, Starterpass, Startnummer

 

5.1 Anmeldung 

 

Um an einer Sportveranstaltung teilnehmen zu können, müssen sich die Teilnehmenden, wenn nicht im Einzelfall anders geregelt, über die jeweilige Website der Sportveranstaltung bei uns anmelden. Für die Anmeldung und Registrierung gelten gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen [https://login.scc-events.com/s/terms-conditions].

 

5.2 Zusendung Starterpass, Startnummer

 

Die Startnummern müssen von den Teilnehmenden persönlich abgeholt werden. Bei einzelnen Sportveranstaltungen kann dies nur nach entsprechendem Hinweis gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments und ggfs. gegen Vorlage des Startpasses erfolgen. Ein Startpass wird von uns rechtzeitig (i. d. R. 14 Tage vor der Sportveranstaltung) unter Zuweisung einer vorläufigen Startnummer an die Teilnehmenden versandt. Teilnehmende haben keinen Anspruch auf Zusendung der Startnummern.

 

§ 6 No-Show, Erstattung Teilnahmebetrag, Rücktritt

 

6.1 No-Show

 

Erklären Teilnehmende, nicht am Vertrag über die Teilnahme an einer Sportveranstaltung festhalten zu wollen (z. B. durch Kündigungs- oder Rücktrittserklärung), bzw. sagen sie die Teilnahme an der Sportveranstaltung ab oder nehmen sie das Startrecht - ohne abzusagen - nicht wahr (No-Show), so verstehen wir diese Erklärung bzw. dieses Verhalten - unabhängig davon, ob die Teilnehmenden hierzu berechtigt sind - als endgültigen Verzicht auf das Startrecht und die Teilnahme an der Sportveranstaltung.

 

6.2. Erstattung Teilnahmebetrag

 

Wenn Teilnehmende erklären, nicht zur Sportveranstaltung antreten zu wollen oder – gleich aus welchen Gründen - nicht zu starten, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Teilnahmebeitrages. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation von Teilnehmenden gemäß § 4.

 

6.3 Rücktritt

 

Sofern Teilnehmenden ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, wird Ihnen der für die Teilnahme an der Sportveranstaltung gezahlte Betrag erstattet. Nicht erstattet wird hingegen der für besonders ausgewiesene Sportveranstaltungen in den Jahren 2021 und 2022 gezahlte Betrag zur Abdeckung der Kosten für die Organisation und Vorbereitung der Sportveranstaltung vor dem Hintergrund der nicht absehbaren Folgen der Covid-19-Pandemie, ohne den die Sportveranstaltung für uns nicht realisierbar gewesen wäre.

 

§ 7 Disziplinwechsel

 

Für den Fall, dass Teilnehmende die Disziplin innerhalb derselben direkt bei uns gebuchten Sportveranstaltung wechseln möchten (z.B. Umbuchung auf längere oder kürzere Strecken), werden wir diesem Wunsch nachkommen, wenn die Kapazitäten dies zulassen und der Wechsel für uns mit vertretbarem Aufwand möglich ist. In diesem Fall ist der Differenzbetrag zu dem zum Zeitpunkt der Umbuchung geltenden Teilnehmerbeitrag zu zahlen; bei Umbuchung in eine günstigere Kategorie erstatten wir die Differenz zum ursprünglichen Teilnehmerbeitrag. Hiervon losgelöst erheben wir für jede Umbuchung eine Umbuchungspauschale in Höhe von 5,- EUR.

 

Teilnehmende, die sich bei einem Drittanbieter angemeldet haben, müssen sich für einen Disziplinwechsel direkt an ihren Vertragspartner wenden.

 

§ 8 Anpassung im Veranstaltungsablauf

 

8.1 Inhaltliche und zeitliche Anpassungen

 

Wir sind berechtigt und ggfs. sogar verpflichtet, die Veranstaltung in begründeten Ausnahmesituationen zeitlich und/oder örtlich zu verlegen, zu verkürzen, ganz oder in Teilen, vollständig oder temporär abzubrechen, teilweise zu schließen oder abzusagen. Eine begründete Ausnahmesituation, welche eine derartige Maßnahme rechtfertigt, liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die geplante Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben oder von Sachen mit erheblichem Wert führen könnte. Über derartige Änderungen werden wir die Teilnehmenden - soweit möglich - vorab per E-Mail benachrichtigen und auf der Website zur jeweiligen Sportveranstaltung zu informieren.

 

8.2 Nachweispflichten

 

Falls wir hierzu verpflichtet werden oder der Auffassung sind, dass dies für die sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, können wir die Teilnahme an der Veranstaltung abhängig machen von der Vorlage näher zu bezeichnender medizinischer Unterlagen und/oder Nachweise oder der Verwendung bestimmter Technologien (insbesondere von Smartphone-Apps). Entsprechende Unterlagen und/oder Nachweise sollen geeignet sein, das Risiko zu reduzieren, dass Teilnehmende das SARS-Corona-Virus 2 oder ein hiermit vergleichbares Virus unbemerkt während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbreiten. Solche auf Kosten der Teilnehmenden beizubringenden Unterlagen können etwa sein: Der Nachweis eines negativen SARS-CoV2-Tests oder einer ausreichenden Immunisierung durch SARS-CoV2-Impfung und/oder überstandener SARS-CoV2-Infektion/Covid19-Erkrankung. Die Verwendung einer bestimmten Technologie (Smartphone-App) kann verlangt werden, damit etwaige Infektionsketten verfolgt und eine direkte Kommunikation mit den Teilnehmenden ermöglicht werden kann.

§ 9 Haftung, Höhere Gewalt

 

9.1 Unbeschränkte Haftung

 

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

 

9.2 Haftungsbeschränkung

 

Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen der SCC EVENTS GmbH.

 

9.3 Absage, Abbruch, Höhere Gewalt

 

Ist die SCC EVENTS GmbH in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die sie nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, die eine wirtschaftliche Durchführung unmöglich machen oder diese ganz oder in Teilen abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht der SCC EVENTS GmbH gegenüber den Teilnehmenden. In diesen Fällen darf die SCC EVENTS GmbH Startrechte entziehen, einzelne oder alle Teilnehmenden von den SCC-Sportveranstaltungen ausschließen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Sollte die SCC EVENTS GmbH in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die sie nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, die Teilnehmerzahl zu reduzieren, erfolgt eine Verlosung für die behördlich vorgeschriebene Höchstanzahl der Teilnehmenden. Über eine (Teil-)Absage werden die betroffenen Teilnehmer umgehend informiert. Wenn eine Sportveranstaltung bereits begonnen hat und aus den vorgenannten Gründen abgebrochen werden muss, haben die Teilnehmenden keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnahmebeiträge.

 

Als höhere Gewalt gelten Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Energie oder Rohstoffen, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Terror, Reaktorunfälle, Ausschreitungen, Embargo, Epidemien, Pandemien wie COVID-19, Feuer, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe sowie Naturereignisse wie beispielsweise Erdbeben und Erdrutsch.

 

9.4 Gesundheitlicher Zustand und erhöhtes Risiko bei bestimmten Veranstaltungen

 

Wir übernehmen keine Haftung für gesundheitliche Folgen, die daraus resultieren, dass die Teilnehmenden in einem für die Bewältigung der Sportveranstaltung nicht ausreichendem Fitnesszustand oder mit einer Infektion, akuten Krankheit oder Verletzung starten, den PAPS-Test nicht absolvieren bzw. dessen Ergebnisse nicht beachten und/oder nicht unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie sich während der Teilnahme an einer Sportveranstaltung unwohl fühlen und/oder sich verletzt haben. 

 

Für den Fall, dass die Wettbewerbsstrecke durch die freie Natur, über nicht durchgängig befestigte Wege oder durch Freiwasser führt, empfehlen wir den Teilnehmenden, die Wahl von Schuhwerk und Bekleidung abhängig zu machen von den Wetterbedingungen, über die sie sich vorab selbst informieren. Den Teilnehmenden an Events mit Schwimm-Anteil ist bekannt, dass Wind und Regen Einfluss auf die Orientierung im Wasser haben können. Sie sind sich bewusst, dass das Schwimmen im Freiwasser, aufgrund des Witterungseinflusses und etwaiger Strömungen, grundsätzlich gefährlicher ist, als das Schwimmen in einer Halle. Bei der Teilnahme an einem Event mit Hindernissen ist sich der Teilnehmende über das ggf. erhöhte Verletzungsrisiko bewusst.

 

9.5 Freistellungsklausel

 

Teilnehmende, die an der Veranstaltung teilnehmen, obwohl sie wissen oder hätten wissen müssen, dass sie Träger einer ansteckenden Krankheit sind oder sein könnten, stellen SCC EVENTS GmbH – auf erstes Anfordern - von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn bei den Teilnehmenden eine Infektion (etwa mit SARS-CoV2) nachgewiesen wurde oder, wenn Teilnehmende ihren Nachweispflichten nach Ziffer 8.2 der Teilnahmebedingungen nicht nachgekommen sind und unrichtige oder unvollständige Nachweise eingereicht haben.

§ 10 Datenerhebung und –Verarbeitung

 

10.1 Verarbeitung zur Vertragsdurchführung, Veröffentlichung, Ergebnisdatenbank

 

Die bei der Anmeldung von Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten, werden von uns gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Sportveranstaltung, einschließlich des Ausdrucks der Laufergebnisse auf personalisierten Urkunden und/oder der medizinischen Betreuung der Teilnehmenden auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste sowie für die Zahlungsabwicklung verarbeitet.

 

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage der Teilnehmenden und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Erfüllung des Teilnehmervertrages und den vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich.

 

Die im Rahmen der Vertragserfüllung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nach Vertragserfüllung von uns gespeichert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen oder die Teilnehmenden nicht in eine darüberhinausgehende Speicherung eingewilligt haben nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.

 

10.2 Veröffentlichung Ergebnisse, Ergebnisdatenbank

 

Darüber hinaus verarbeiten und veröffentlichen wir die Name, Vorname, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der Teilnehmenden zur Darstellung von Teilnehmer- und Ergebnislisten in den relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) und geben sie weiter für eine Veröffentlichung durch Dritte (z.B. Zeitungen, Ergebnisdienste, etc.) und speichern diese zur Erstellung einer – auch historischen – Ergebnisdatenbank.

 

Diese Datenverarbeitung und Weitergabe erfolgt auf der Grundlage unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. 

 

10.3 Dokumentation in Bild und Ton

 

Die im Zusammenhang mit der von uns gemäß § 3.2 durchgeführten und/oder veranlassten Bild- und Tonaufnahmen einhergehende Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. 

§ 11 Datenschutzrechtliche Einwilligung nur in Bezug auf eine Teilnahme am BERLIN-MARATHON

 

(1) Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten [Name, Vorname, Staatsangehörigkeit, Jahrgang, E-Mail-Adresse, Gesamt- und Altersklassenergebnis des Laufes] zum Zweck einer möglichen Teilnahme an der Abbott World Marathon Majors-Wertung (AWMM), der AWMM Age-Group-Meisterschaft und der Darstellung der AWMM Star-Finisher auf der Website www.worldmarathonmajors.com an die Abbott World Marathon Majors Ltd. (USA) übermittelt, dort verarbeitet, genutzt und veröffentlicht werden dürfen.

 

(2) Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der SCC EVENTS GmbH schriftlich per Fax oder E-Mail an code@scc-events.com widerrufen

 

Juli 2021