Allgemeine Bedingungen
für die Teilnahme an SCC EVENTS Bambini-Läufen
Gender-Hinweis
Im Sinne einer besseren
Lesbarkeit der Texte wurde von uns entweder die männliche oder weibliche Form
oder sonstige geschlechtsabhängige Identität von personenbezogenen Hauptwörtern
gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen
Geschlechts.
§ 1 Anwendungsbereich -
Geltung
(1) Veranstalter der SCC
EVENTS Bambini – Laufveranstaltungen ist der Sport-Club Charlottenburg e.V.,
Waldschulallee 34, 14055 Berlin (AG Charlottenburg VReg.-Nr.
366Nz), der sich der SCC EVENTS GmbH, Olympiapark Berlin, Hanns-Braun-Straße/Adlerplatz,
14053 Berlin (nachstehend „SCC EVENTS GmbH“) mit der Umsetzung bedient und die
insoweit vom Veranstalter bevollmächtigt und auch zur Abgabe und zum Empfang
bindender Erklärungen im eigenen Namen ermächtigt ist. Die nachfolgenden
Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen
und sind auf die Besonderheit minderjähriger Teilnehmer zugeschnitten.
(2) Diese
Teilnahmebedingungen sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen.
Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des
Vertrages zwischen Veranstalter und den jeweiligen Erziehungsberechtigten der
Teilnehmer. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der
berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmer bzw. derer
Erziehungsberechtigten erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in
Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.
(3) Sämtliche Erklärungen
der jeweiligen Erziehungsberechtigten eines Teilnehmers gegenüber dem
Veranstalter sind an die SCC EVENTS GmbH zu richten.
§ 2 Teilnahmebedingungen
- Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist
jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene
Lebensalter erreicht hat, aber maximal 10 Jahre alt ist. Grundvoraussetzung für
die Teilnahme von Minderjährigen ist die jeweilige Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
(2) Die Teilnahme unter
Verwendung von Sportgeräten, insbesondere Inlineskates oder anderer Geräte,
welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der
Veranstaltung beeinträchtigen könnten, ist untersagt bzw. müsste vom
Veranstalter ausdrücklich zugelassen werden. Das Mitführen von Tieren ist nicht
gestattet.
(3) Die jeweiligen Erziehungsberechtigten
jedes Teilnehmers sind verpflichtet, die gesundheitlichen Voraussetzungen des
Teilnehmers zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach
Konsultation eines Arztes, zu beurteilen.
(4) Organisatorische
Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn oder während der
Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend
kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei
Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören
oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der
Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der
Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende
Erklärungen können gegenüber den jeweiligen Erziehungsberechtigten des Teilnehmers
nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung
betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen
Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung
der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
§ 3 Anmeldung –
Vertragsschluss-Zahlungsbedingungen
(1) Die Anmeldung muss per
Online-Anmeldung im Internet auf der Homepage von SCC EVENTS oder am Veranstaltungstag
und –ort schriftlich auf einem gesondert vom
Veranstalter gestellten Formular erfolgen. Anmeldungen per Telefax oder
sonstige Anmeldungen per „electronic mail“ werden nicht angenommen.
(2) Der Vertrag kommt erst
zustande, wenn die jeweiligen Erziehungsberechtigten des Teilnehmers bei der
Online-Anmeldung durch ausdrückliches Zustimmen oder durch seine Unterschrift
auf dem Anmeldeformular die Teilnahmebedingungen anerkennen. Für Vertragsschluss
und Startberechtigung muss zudem der Teilnehmerbeitrag beim Veranstalter eingegangen
sein und die jeweiligen Erziehungsberechtigen des Teilnehmers die
Anmeldebestätigung oder Startnummer erhalten haben.
(3) Der Veranstalter
versendet oder übergibt an die jeweiligen Erziehungsberechtigten des
Teilnehmers nach Erhalt der Anmeldung eine Anmeldebestätigung bzw. bei der
Anmeldung vor Ort eine Startnummer. Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht
verpflichtet, einen Teilnehmer unberücksichtigt zu lassen oder auszuschließen,
der mit der Zahlung des Teilnehmerbeitrages bei dieser oder anderen
Veranstaltungen und/oder evtl. Zusatzleistungen in Verzug ist. Der Veranstalter
behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von
der Veranstaltung auszuschließen, wenn durch die jeweiligen Erziehungsberechtigten
bei der Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht wurden.
(4) Die Teilnahme bzw.
Startberechtigung ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern
sind ebenfalls nicht übertragbar. Jeder Teilnehmer kann nur einmal angemeldet
werden. Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert, d.h. bei einer doppelten
Anmeldung von ein und derselben Person besteht kein Anspruch auf einen zweiten
Startplatz oder auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
(5) Zahlungen können bei
der Online-Anmeldung per einmaligem SEPA Lastschriftverfahren oder Kreditkarte
erfolgen. Bei Zahlung mit Kreditkarte können nur die Kartenfirmen VISA,
Eurocard/ Mastercard und American Express akzeptiert
werden. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des
Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei persönlicher
Anmeldung vor Ort muss die Zahlung in bar geleistet werden.
(6) Wird die Lastschrift mangels Deckung des Kontos oder
Widerruf der jeweiligen Erziehungsberechtigten (auch später) nicht eingelöst
oder rückbelastet, so ist der Veranstalter berechtigt, aber nicht verpflichtet,
das Vertragsangebot nicht anzunehmen bzw. kann ohne weitere Fristsetzung vom
Vertrag zurücktreten und die jeweiligen Erziehungsberechtigten mit den Kosten
des Rücktritts zu belasten. Die durch eine Rücklastschrift entstehenden Kosten,
wie die jeweilige Gebühr des Kreditinstituts, gehen in jedem Fall zu Lasten der
jeweiligen Erziehungsberechtigten. Die jeweiligen Erziehungsberechtigten des Teilnehmers
haben die Möglichkeit, zu beweisen, dass die Bankkosten nicht eingetreten sind.
Die Zahlungspflicht der jeweiligen Erziehungsberechtigten des Teilnehmers
entfällt dadurch nicht.
§ 4 Startunterlagen
(1) Die jeweiligen Erziehungsberechtigten
erhalten die Startunterlagen bei der Startunterlagenausgabe auf dem
Veranstaltungsgelände gegen Vorlage der Anmeldebestätigung und/oder eines gültigen
Lichtbildausweises Sind die Erziehungsberechtigten verhindert, haben sie dafür
Sorge zu tragen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich
bevollmächtigten, volljährigen Person abgeholt werden. Die Unterlagen werden
nicht zugesandt.
(2) Jeder
Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, die Startunterlagen des Teilnehmers,
die er bei der Startunterlagenausgabe erhält, direkt nach Erhalt auf
Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt
werden.
§ 5 Rückerstattung
(1) Tritt ein gemeldeter
Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklären die
jeweiligen Erziehungsberechtigen vorher dessen Nichtteilnahme gegenüber dem
Veranstalter oder wird der Teilnehmer disqualifiziert, besteht kein Anspruch
auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem
berechtigten Rücktritt des Teilnehmers.
(2) Die Rückerstattung des
Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der
Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten,
findet keine Erstattung statt.
(3) Der Veranstalter setzt
ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder spätestes
Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung der betroffenen Veranstaltung oder
zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit
überschreiten, werden nicht angenommen.
§ 6 Haftungsausschluss
(1) Die Teilnahme erfolgt
auf eigenes Risiko.
(2) Der Veranstalter
haftet nicht für wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und
Vermögenschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die
auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des
Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schaden an Leben, Körper oder
Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken
sich auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten,
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im
Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er
zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Die Haftungsbeschränkungen beziehen
sich auf unmittelbare Schäden wie auch Folgeschäden.
(3) Ist der Veranstalter
in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder
aus Sicherheitsgründen gehalten, Änderungen in der Durchführung vorzunehmen
oder diese abzusagen, besteht keine Erstattungs- und/oder Schadensersatzpflicht
des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer bzw. den jeweiligen Erziehungsberechtigten.
(4) Der Veranstalter
übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im
Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Für Teilnehmer mit einer
bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch
medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird
veranstalterseits keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte
und medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditierung durch den Veranstalter
ist ausgeschlossen. Es obliegt den jeweiligen Erziehungsberechtigten des
Teilnehmers, dessen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit Empfang der
Startnummer erklärt der Teilnehmer, vertreten durch die jeweiligen Erziehungsberechtigten,
verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken
bestehen.
(5) Der Veranstalter
übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des Teilnehmers durch vom
Veranstalter beauftragte Dritte; die Haftung des Veranstalters aus grobem
Auswahlverschulden bleibt unberührt.
(6) Die Vergütung für
medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im
Verhältnis zu den Veranstaltern von den jeweiligen Erziehungsberechtigten des
Teilnehmers selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine
Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache der jeweiligen
Erziehungsberechtigten des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung
für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden
Fälle einer Schadensersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der
Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit
zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.
§ 7 Datenerhebung und -verwertung
(1) Die bei Anmeldung von
den jeweiligen Erziehungsberechtigten angegebenen personenbezogenen Daten
werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der
Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des
Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung
betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur
Zahlungsabwicklung notwendigen Daten.
(2) Die jeweiligen Erziehungsberechtigten
des Teilnehmers sind darüber informiert, dass die SCC EVENTS GmbH die im Rahmen
der von ihm als Teilnehmer besuchten Veranstaltung von ihr oder von
beauftragten Foto- oder Videodienstleistern erstellten Fotografien,
Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers kostenfrei zur Berichterstattung zeitlich,
räumlich und sachlich unbeschränkt verbreiten und öffentlich zur Schau stellt
und die Fotografien, offline und online,
sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise: Magazine,
Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung und
Presseveröffentlichungen u.ä. verwenden wird. Die
jeweiligen Erziehungsberechtigten des Teilnehmers verzichten hierbei auf die
Namensnennung des Teilnehmers.
(3) Die jeweiligen Erziehungsberechtigten
des Teilnehmers können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten aus Abs. 2 einlegen. Der Widerspruch ist zu richten an:
datenschutz@scc-events.com Weiterführende Informationen
sind den Datenschutzhinweisen zu entnehmen.
§ 8 Widerrufsrecht
Soweit
in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die
gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von
Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei
Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein
gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 9 Disqualifikation,
Ausschluss von der Veranstaltung und Startverbote
Wird
die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise weitergegeben, durch
falsche Angaben erschlichen oder verändert, insbesondere der Werbeaufdruck
unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme
ausgeschlossen und es können ggf. Startverbote für die Zukunft ausgesprochen
werden. Eine Disqualifikation oder ein Startverbot kann auch bei grob
unsportlichem Verhalten oder bei wiederholt oder wesentlich unplausiblen
Durchgangszeiten oder Zahlungsrückständen erfolgen.
Im
Übrigen gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen der SCC EVENTS GmbH direkt
oder entsprechend.
Februar
2019